Quensel, Stephan, Birgitta
Kolte & Frank Nolte (1995), Öffentlichkeit und Politik. In: Peter
Cohen & Arjan Sas (Eds), Cannabisbeleid in Duitsland, Frankrijk
en de Verenigde Staten. Amsterdam, Centrum voor Drugsonderzoek, Universiteit
van Amsterdam. pp. 47-52.
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voor Drugsonderzoek, Universiteit van Amsterdam. All rights reserved.
3 Öffentlichkeit und Politik
Stephan Quensel, Birgitta Kolte und Frank Nolte
Diese zur Normalität hinstrebende Cannabis-Politik setzte in den letzten Jahren, schon lange vor der Entscheidung des Lübecker Landgerichts vom 17.12.1991 und dem, sogleich näher dargestellten, darauf folgenden Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 9.3.1994, ein, so sehr sie auch durch diese beiden heiß diskutierten Ereignisse weiter vorangetrieben wurde.
1 Bevölkerungsumfragen
Aus den Bevölkerungsumfragen ergibt sich ein langsamer Wandel in den Einstellungen der Bundesbürger zum Haschisch und zum sonstigen Drogengebrauch. Liberale und repressive Tendenzen sind gleichermaßen anzutreffen (Reuband 1992: 116 ff.). Wenn es einen Trend gibt, dann scheint er langfristig eher in Richtung auf eine Liberalisierung als in Richtung punitiver Tendenzen zu gehen. So zeichnet sich in der einzigen derzeit verfügbaren Längsschnittuntersuchung zur Frage der moralischen Beurteilung des Haschischgebrauchs in der Zeit 1970 bis 1987 eine Tendenz ab, den Gebrauch weniger moralisch und punitiv zu beurteilen. Gefragt, wie man als Richter über Studenten urteilen würde, die Haschisch rauchen, plädierten 1970 5% der Bundesbürger für Freispruch, 1982 9% und 1987 15%. Würde man das Plädoyer für Freispruch und bloße Verwarnung zusammenfassen und als Sanktionsverzicht interpretieren, würde der jeweilige Wert noch stärker ansteigen: von 28% im Jahr 1970 auf 44% in den Jahren 1982 und 1987 (Reuband 1988: 490).
Ob sich der Trend einer liberalisierten Beurteilung bis in die 90er Jahre fortgesetzt hat, wissen wir mangels entsprechender Daten nicht. Eine neuere Umfrage in der Bevölkerung aus dem Jahr 1994 zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Institut für Demoskopie 1994) belegt jedoch zumindest, daß liberale Tendenzen weiterhin ein durchaus nennenswertes Potential in der Bevölkerung - wenn auch keine Mehrheit - konstituieren. >>Das Bundesverfassungsgericht hat ja kürzlich in einem Urteil festgestellt, daß Haschisch oder Marihuana weiterhin verboten bleiben. Allerdings sollen diejenigen, die Haschisch nur gelegentlich und in kleinen Mengen nehmen, dafür nicht bestraft werden. Finden Sie es gut, daß das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat, oder ging Ihnen das nicht weit genug, oder wäre Ihnen ein strengeres Urteil lieber gewesen?<< 28% der befragten Bürger der alten Bundesländer erklärten auf diese Frage hin, sie fänden die Entscheidung >>gut<<, und 9% antworteten gar, es ginge ihnen >>nicht weit genug<<. Lieber ein strengeres Urteil hätten 54% gewünscht. 11% gaben sich unentschieden.
Am größten ist das Potential für einen Wandel der Drogenpolitik unter den Jüngeren. Daß die Entscheidung gut sei oder das Urteil nicht weit genug ginge, meinten in den alten Bundesländern unter 30 Jahren eine Mehrheit (56%), unter den 30-44jährigen ist es nur ein Anteil von 43%, bei den 45-59jährigen und bei Personen 60 Jahre und älter 20%. Inwieweit die liberalere Haltung der jüngeren Generation - als eine Art generationsspezifische Erfahrung und Orientierung - im Lauf der Zeit andauern wird oder eine vorübergehende Haltung signalisiert, ist ungewiß.
2 Medien-Reaktion
Diese zunehmende Ambivalenz schlug sich in besonders eindeutiger Weise in den Reaktionen der Medien auf die Cannabis-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.3.1994 nieder. Schon am 29. April 1994, nur einem Tag nach seiner Veröffentlichung, reagieren die deutschen Zeitungen mit einer Fülle von Schlagzeilen, die z. T. völlig entgegengesetzte Einschätzungen dokumentieren. Kennzeichnend für den Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes sind seine zurückhaltenden Formulierungen, die einen großen Interpretationsspielraum eröffnen. Verwirrungen werden in der Presse durch Titelüberschriften gestiftet, die hervorheben, daß >>Haschisch-Konsum in kleinen Mengen straffrei<< sei, >>der Umgang mit leichten Drogen aber prinzipiell strafbar<< bleibt (Süddeutsche Zeitung, 29.4.94). Rückblickend auf die Berichterstattung liest man am 13. Mai 1994 in der Süddeutschen Zeitung die Einschätzung: >>Karlsruhe verursacht Chaos - Auslegung den Medien überlassen<<. Die insgesamt widersprüchliche Berichterstattung hat das Bundesverfassungsgericht sogar dazu veranlaßt, im Mai 1994 eine Art Gegendarstellung zu veröffentlichen, wonach Formulierungen wie >>straffrei<< oder >>Freigabe<< falsch seien.
Obwohl sich an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Umgangs mit Cannabis-Produkten nichts geändert hat, jubelt die Berliner Tageszeitung >>Feuer frei für den Joint<<, den man jetzt >>ohne Angst vor Bestrafung frohen Herzens genießen kann<< (29.4.94). Die Bonner Rundschau spricht von einer >>bedingten Freigabe<< von Haschisch und geht sogar noch einen Schritt weiter: >>Haschischraucher werden entkriminalisiert<< (29.4.94), eine Einschätzung, die in ihrer pauschalen Formulierung schlichtweg falsch ist. Als >>Frohe Kunde für alle Kiffer<< wertet die Junge Welt den Richterspruch, der sich Der Spiegel anschließt: >>Kiffer werden nicht mehr bestraft, das Volk darf haschen<< (2.5.94). Der Spiegel sieht durch den Urteilsspruch eine >>Wende in der Drogenpolitik<<, die sich >> - gewollt oder nicht - am Vorbild der Niederlande<< orientiert. Die neue Kursvorgabe >>kommt der Forderung vieler Rechtspolitiker nach, Konsumenten und Dealer juristisch deutlich auseinanderzuhalten<< (Der Spiegel, 2.5.94). Die Frankfurter Rundschau wertet den Beschluß als >>ein Erfolg gegen die Unvernunft<< (30.4.94). Von einer derartigen Begrüßung des Urteils kann in der Bild-Zeitung keine Rede sein. Sie sieht die Grundfesten der Gesellschaft durch das >>gefährliche<< und >>riskante<< Urteil bedroht: >>Es ist der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zur völligen Freigabe<< (29.4.94). Bild spricht auch fälschlicherweise von einer >>Haschischfreigabe<<, die die Zahl der Drogentoten drastisch in die Höhe treiben wird, denn >>fast alle von ihnen machten ihre ersten Rauschgift-Erfahrungen mit Haschisch<< (29.4.94).
Doch das Zeitalter der Prohibition ist mit dem Karlsruher Beschluß keineswegs beendet. Den Stimmen, die das Urteil euphorisch feiern oder davor warnen, stehen Reaktionen gegenüber, die sich eher verhalten äußern. So konstatiert der Weser-Kurier: >>Die Karlsruher Richter haben lediglich die vielerorts schon gängige Praxis, kleine Kiffer nicht zu bestrafen, festgeschrieben<< (29.4.94). Die Frankfurter Allgemeine Zeitung bescheinigt den Karlsruher Richtern Besonnenheit: >>Die Entscheidung nimmt die gesellschaftlichen Auffassungen an, daß herkömmliche Rauschmittel akzeptiert werden, die neuen, ideologischen aber nicht: eine weise Entscheidung, ganz im Sinne einer besonderen Form der richtigen Zurückhaltung<< (29.4.95). Daß durch diese >>Zurückhaltung<< die Auslegung des Urteils den Medien überlassen wird, wird dagegen nur selten gesehen.. Die wenigsten thematisieren, daß das Urteil die Prinzipien einer repressiv praktizierten Drogenpolitik lediglich bestätigt und für die Betroffenen keine realen Verbesserungen bringt. In der Zeit ist zu lesen: >>Strafe kann vor Sucht nicht retten. Karlsruhe läßt alles beim alten - doch die alte Drogenpolitik ist gescheitert<< (6.5.94). Andere stellen den Urteilsspruch in einen allgemeineren Kontext der Drogenpolitik und verspüren einen >>leichten Rückenwind aus Karlsruhe<<, der allerdings >>kein wind of change<< bedeutet, denn >>Zur besseren Erkenntnis gehört: Drogensüchtige sind in erster Linie krank<< (Süddeutsche Zeitung, 29.4.94). Auch die Einsicht, daß der Spruch >>Kein Freibrief für den Rausch<< (Der Tagesspiegel, 4.5.94) bedeutet, ist eher selten klar formuliert.
Übereinstimmend wird das Haschisch-Urteil als erstes und wichtiges Signal für den Rückzug des Strafrechts aus der Drogenpolitik gewertet. Und doch >>Eine Strafrechtsvorschrift, die das Bestrafen verbietet, scheint wie Feuer ohne Hitze zu sein<< (Wolfgang Neskovic in Die Woche, 5.5.1994). (vgl. insgesamt: Der Cannabis-Reader Nr. 4. 1994).
3 Politische Parteien
Ein Ambivalenz-Spektrum, das sich schließlich auch auf der politischen Ebene in den unterschiedlichen Stellungnahmen zwischen und gelegentlich auch innerhalb der politischen Bundes-Parteien wiederfinden läßt.
3.1 So steht für die zur Zeit regierende konservative Christlich Demokratische Union und ihre rechte bayerische Schwesterpartei Christlich Soziale Union (CDU/CSU) die Abstinenz gegenüber illegalen Drogen im Vordergrund ihrer Drogenpolitik. Sie unterscheidet sich damit nicht von der Haltung der Bundesregierung und sieht im Strafrecht ein Mittel zur Generalprävention, um ein staatliches Unrechtswerturteil aufrechtzuerhalten. Drogenpolitik wird vor allem als kriminalpolitisches Problem verstanden, das durch Angebotsreduzierung über verstärkten Einsatz von Ermittlungsbehörden eingegrenzt werden kann. Cannabis wird in offiziellen Verlautbarungen nicht von anderen illegalen Drogen unterschieden.
Die Drogenpolitik der CDU/CSU wird durch die Vertreter der Bundesregierung mit dem parlamentarischen Staatssekretär Lintner (CSU) und dem Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) repräsentiert und in ihren Grundzügen gestaltet. Betont wird immer wieder, daß eine >>Freigabe<< illegaler Drogen und auch die Diskussion darüber, Jugendliche verunsichern und zum Konsum auch anderer illegaler Substanzen animieren würde. Auffällig ist eine enge Verknüpfung des Themas mit dem Bereich der >>Inneren Sicherheit<<, der Diskussion um das >>Organisierte Verbrechen<< und der >>Kriminalitätsbekämpfung<<.
Lediglich in regionalen Verbänden der Jugendorganisation (JU) und bei Einzelpersonen der Partei wird vereinzelt ein Umdenken in Richtung Entkriminalisierung von Gebrauchern laut.
3.2. In der im Bundestag in der Opposition, in den Bundesländern wie im darauf aufbauenden Bundesrat zur Zeit dagegen in der Mehrheit stehenden Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ist seit Ende der 80er Jahre ein Prozeß des Umdenkens zu verzeichnen, der sich an der Akzeptanz des Drogenkonsums als gesellschaftliche Realität und an der >>harm-reduction<< orientiert. Auf die Erfahrungen der niederländischen Drogenpolitik wird dabei vielfach zurückgegriffen. Die Drogenpolitik der Bundesregierung wird von der SPD aufgrund des repressiven Ansatzes als gescheitert betrachtet und eine >>grundsätzliche Neuorientierung<< (SPD, 1993a) in der Drogenpolitik befürwortet. 1992 brachte die SPD-Bundestagsfraktion erstmals einen Änderungsantrag zur Reform des Betäubungsmittelgesetzes ein, der u.a. auf materiell-rechtlicher Ebene den Besitz und Erwerb illegaler Drogen zum Eigengebrauch straflos stellen sollte. Parteitagsbeschlüsse (SPD, 1993 a, b) stellen fest, daß das >>Strafrecht [...] kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Drogensucht [ist]<< und >>die Förderung eines verantwortlichen Umgangs mit allen Rauschmitteln, die Vorsorge gegen gesundheitliche Schäden und die Hilfe für diejenigen, die solche benötigen, im Vordergrund<< stehen muß.
Neben verschiedenen Initiativen aus SPD-regierten Bundesländern (s.u. IV, 2, 3) den Umgang mit Cannabisprodukten legal, bzw. ohne Strafandrohung zu regeln, stellte der SPD-Parteitag (SPD, 1993a) weiterhin fest: >>Zu einer legalen Abgabe von Cannabisprodukten zum Eigengebrauch müssen Bedingungen für einen kontrollierten Verkauf geschaffen werden<<. Eine Initiative der Parteirechten (Vertreter des sog. >>Seeheimer Kreises<<), diesen Beschluß nachträglich mit einem Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion, der mögliche Risiken des Cannabiskonsums in den Vordergrund stellte, zu relativieren, fand in der Bundestagsfraktion keine Mehrheit. Ein von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachter Vorbehalt zur Ratifizierung des Internationalen Suchtstoffkontrollabkommens (1988), der u.a. einen straflosen Umgang mit Cannabisprodukten innerhalb der internationalen Verträge erleichtern sollte, wurde von der Mehrheit der Regierungskoalition 1993 im Bundestag abgelehnt. Die Jugendorganisation der SPD (Jusos) vertritt offensiv u.a. eine weitgehende Legalisierung von Cannabisprodukten und hat wesentlich dazu beigetragen, diese in der Partei mehrheitsfähig zu machen (vgl. deren Cannabis-Reader Nr. 1 bis 5).
Diese Diskussionen und die sich ändernde Sichtweise innerhalb der Partei trugen im wesentlichen dazu bei, daß verschiedene SPD-regierte Bundesländer und Kommunen für eine neue Drogenpolitik ohne Strafrecht eintreten.
3.3 Die Freie Demokratische Partei (F.D.P.) ist als kleiner Koalitionspartner in die Drogenpolitik der Bundesregierung eingebunden. Trotzdem läßt sich in den vergangenen Jahren ein innerparteilicher Trend zur vorsichtigen Entkriminalisierung der Konsumenten beobachten. Im Wahlprogramm der F.D.P. zur Bundestagswahl 1994 heißt es: >>Sucht läßt sich wirksam nicht durch Kriminalisierung und Repression bekämpfen<<. Für den Bereich der sog. harten Drogen wird eine >>kontrollierte Abgabe von Drogen bzw. Ersatzdrogen<< gefordert, während zu Cannabisprodukten sich hier keine speziellen Äußerungen finden. Bereits Anfang der 80er Jahre trat der ehemalige Jugendverband der F.D.P. (Jungdemokraten) für die Straflosstellung von Cannabiskonsum ein. Der jetzige Jugendverband der F.D.P. (Junge Liberale) führt eine Debatte über die Legalisierung von Drogen. Die Stimmen für eine Neuorientierung in der Drogenpolitik aus der F.D.P. schlugen sich allerdings bisher nicht in Initiativen der Bundesregierung oder der Bundestagsfraktion zur Änderung der Gesetzeslage nieder. Trotz ähnlich lautenden Formulierungen im Wahlprogramm wurden die Initiativen der SPD nicht unterstützt um einem Koalitionsstreit aus dem Weg zu gehen.
3.4 Die nach den letzten Landtagswahlen erheblich an Gewicht gewinnende Partei Bündnis 90/Die GRÜNEN (B90/GRÜNE) vertritt inzwischen ähnlich der SPD die Position, daß das Strafrecht nicht in die Drogenpolitik gehöre und ein gesundheitspolitisches Thema sei. B90/GRÜNE treten für die Entkriminalisierung des illegalen Drogengebrauchs ein. In einem Thesenpapier der stellvertretenden Fraktionssprecherin Müller (1995) wird hinsichtlich der sog. weichen Drogen die Forderung nach einem legalen Handel mit einer lebensmittelrechtlichen Besteuerung wie bei Alkohol und Tabak vertreten.
Aufgrund ihrer geringen Präsenz im Deutschen Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode wurden auf bundespolitischer Ebene erst im Frühjahr 1995 neue Positionen erarbeitet, die sich bisher nicht in parlamentarischen Initiativen niederschlugen. Nach der drogenpolitischen Anhörung im Mai 1995 ist zu erwarten, daß auch die Bundestagsfraktion B90/GRÜNE für eine Liberalisierung der Drogenpolitik eintreten wird. Auch die seit 1994 existierende grüne Jugendorganisation beschäftigte sich mit Alternativen in der Drogenpolitik.
3.5 Nach den B90/GRÜNE ist die Partei Demokratischer Sozialismus (PDS) parlamentarisch aktiv geworden. Sie fordert in einem Entschließungsantrag (1995) ihrer Gruppe im Bundestag ebenfalls die Entkriminalisierung des Gebrauchs illegaler Drogen und die sofortige Legalisierung von Cannabisprodukten, verbunden mit einem Abgabeverbot an Jugendliche unter 16 Jahren und einer Informationspflicht bezüglich des THC-Gehalts und möglicher Risiken. Der Anbau von Cannabis sollte vollständig legalisiert werden. Bereits in den vergangenen Jahren wurde in parlamentarischen Fragen an die Bundesregierung die kritische Haltung gegenüber der Drogenpolitik der Bundesregierung sichtbar und auch in Wahlkämpfen forderten Politiker der PDS die Entkriminalisierung. Vor allem in den ostdeutschen Heimat-Bundesländern der PDS ist auf allen Ebenen der Partei jedoch die liberale Haltung der PDS-Bundestagsfraktion in der Drogenfrage stark umstritten.